Wichtige Hinweise zur Beitragskassierung 2026

Beitragskassierung 2026 – Info von Frau Blank:

Liebe Mitglieder, 

gerne möchte ich auf die häufig gestellten Fragen die uns erreichen antworten: 

Frage: “Ich habe mein Sepa-Mandat eingereicht. Warum erhalte ich nun eine Rechnung mit zusätzlich 2,50 € Bearbeitungsgebühren?” 

Antwort: 

1. Abgabe erfolgte über den Hegering. Diese wurden nicht weitergeleitet. 

2. Das Sepamandat lag bis zum 05.01.2026 nicht vor und wurde daher für die Kassierung 2026 nicht berücksichtigt. Alle Mandate die uns aktuell erreichen werden eingepflegt und für 2027 berücksichtigt. 

3. Das Sepa-Mandat ist unvollständig oder nicht leserlich ausgefüllt. 

Das Mandat kann auch über die App selbstständig ausgefüllt werden. Dafür muss man nur unter “persönliche Daten” suchen und bis zum Seitenende runterwischen. Dann kommt Sepa-Mandat. Wenn dort noch Daten ausgefüllt werden können, dürfen Sie das gerne tun. Wenn dort nichts mehr auszufüllen ist, wissen Sie, dass bereits ein Mandat hinterlegt wurde. 

Frage:  “Wann, wird der Mitgliedsbeitrag mittels Sepa-Mandat eingezogen?” 

Antwort: Die Abbuchung ist abhängig von der Bank. Es erfolgt ab dem 14.01.2026. 

Frage: “Welche App brauche ich und wie kann ich mich anmelden?” 

Antwort: Laden Sie sich bitte die App “LJV MV” im Playstore oder Applestore herunter. Geben Sie uns Ihre Mailadresse und wir schalten Sie frei. Eine Anleitung finden Sie unter folgendem Link: Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern 

Frage: “Kann ich die Versicherung auf das gleiche Konto wie den Mitgliedsbeitrag überweisen?” 

Antwort: Nein. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung für die Versicherung. Die Gebühr ist auf das Konto der Jägerservice Mecklenburg-Vorpommern GmbH zu überweisen. Die Bankverbindung ist auf der Rechnung hinterlegt. Der Betrag wird nicht abgebucht und muss überwiesen werden, auch wenn ein Sepa-Mandat bei uns hinterlegt ist. Die Versicherung können Sie auch über die App buchen. Die Rechnung wird Ihnen mittels Mail zugestellt und nach Zahlungseingang finden Sie die Versicherungsbestätigung ebenfalls in der App im Dokumentenaustauschordner oder per Mail. 

Frage: “Mein Hegering hat mir im Dezember die Bankverbindung mitgeteilt und ich habe den Beitrag für 2026 bereits im Dezember überwiesen. Nun erhalte ich eine Rechnung. Was nun?” 

Antwort: Grundsätzlich ist das Verfahren verkehrt. Wir bitten erst um Überweisung nach Rechnungsstellung. Nur so können wir eine Zurordnung auf dem richtigen Konto am richtigen Mitglied zuordnen. Der Betrag muss nicht Doppelt überwiesen werden. Die Bearbeitungsgebühr ist allerdings noch zu überweisen. Da eine einwandfreie Zuordnung in manchen Fällen nicht gewährleistet werden kann, ist es möglich, das eine Mahnung im Februar erstellt wird. Sollten Sie nachweisen können, dass Sie überwiesen haben, werden wir die Mahnung stornieren. Laut Beitragsordnung sind Daueraufträge möglich, wir bitten diese aber zu löschen und auf die Rechnung des LJV zu warten um eine einwandfreie Zurordnung zu ermöglichen. 

Frage: “Wo entrichte ich meinen Hegeringbeitrag? Kann ich den auch bei Ihnen überweisen?” 

Antwort: Nein. Den überweisen Sie bitte wie gewohnt auf das Konto des Hegerings. Das Geld verwaltet der Hegeringsleiter bzw. Kassenwart. 

Frage: “Auf meiner Rechnung steht die Gebühr “Erstmitlgied” drauf. Ich bin doch schon seit vielen Jahren Mitglied. Was soll das?” 

Antwort: Wir unterscheiden Erstmitglieder und Zweitmitglieder. Das hat nicht mit der Dauer der Zugehörigkeit zum LJV zu tun. Es richtet sich nach der Abführung des DJV-Beitrages des jeweiligen LJV´s. 

Sollten Sie bei uns als Zweitmitglied geführt werden, aber mittlerweile nur in einem LJV Mitglied sein, teilen Sie uns das gerne mit. 

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüße
Anja Blank 

Geschäftsführerin 

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